Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verbindliche Anmeldung

Die Buchung erfolgt schriftlich per Post oder Fax.
Der Mieter verpflichtet sich durch seine Buchung, auch im Namen aller Teilnehmer, für sämtliche Vertragsverpflichtungen gemäß der Mietbedingungen einzustehen.
Grundlage des Vertrages sind die am Buchungstag geltenden Anmeldebedingungen.

Ein Rücktritt von der Belegung muss schriftlich erfolgen.
Bis achtzehn Wochen vor dem Termin ist der Rücktritt von einer Belegung kostenlos möglich.
Bei kurzfristigeren Absagen entstehen Ausfallkosten, wenn keine gleichwertige Ersatzbelegung gefunden werden kann.

Ausfallkosten

Bei Absagen achtzehn bis zehn Wochen vorher werden 80%, danach 100% der Übernachtungsgebühren als Ausfallkosten erhoben. Sie errechnen sich aus dem angemeldeten Zeitraum und dem gebuchten Preis pro Gruppenbereich bzw. Haus.


Bei Absagen von Terminen mit Vollverpflegung müssen auch die Kosten für die Verpflegung zu 90% erstattet werden, wenn die Absage erst zehn Tage oder weniger vor Beginn bei uns eingeht.

Kurtaxe | Nähere Informationen

Tourist Information Clausthal-Zellerfeld, Tel. 05323 81024
Informationen zur Kurtaxe auf www.oberharz.de
Kurbetriebsgesellschaft "Die Oberharzer" mbH, Tel. 05328 8020

Haftung, Hausrecht etc.

Die anmeldende Person oder Einrichtung haftet für durch die Gruppe verursachte Schäden.

Während längerer Trockenperioden kann es zu Einschränkungen der Wasserversorgung kommen, die nicht zu einer Minderung des Reisepreises berechtigen. Eine Haftung des KRAFTZWERG-Vereins für vorübergehende Störungen in der Wasserversorgung oder Stromversorgung sowie Störungen durch naturbedingte oder örtliche Begebenheiten wird ausgeschlossen. Ebenso haftet der Verein nicht für eine ständige Bereitschaft der Heizung und Warmwasserversorgung.

Hausrecht
Das Hausrecht wird nicht auf die Gruppe/MieterIn übertragen, sondern bleibt beim KRAFTZWERG e.V.


Bilder
Die Gruppe akzeptiert mit ihrer Anmeldung, dass Fotos, die im Hause, auf dem Gelände oder während einer "Erlebniswoche" auch unterwegs von Vertreterinnen und Vertretern unseres Vereins oder deren Beauftragten von der gesamten Gruppe oder einzelnen Gruppenmitgliedern gemacht werden, vom KRAFTZWERG e.V. für Zwecke eigener Werbung, Pressearbeit und Dokumentation verwendet werden dürfen.